Klimafreundliche Wärmeversorgung in Bonn
Im März haben wir einen Beitrag veröffentlicht zum Thema „Wie heizt Bonn in Zukunft?“. Hierzu gibt es ein Update:
Bonn wird vor der Sommerpause 2025 nur den Wärmeplan beschließen, aber keine Wärmenetz-Gebietsausweisungen vornehmen.
Ob die Stadt Bonn noch vor dem Stichtag 30. Juni 2026 eine solche Gebietsausweisung vornimmt, ist offen. Falls es dazu kommen sollte, ist eine politische Initiative dazu aber frühestens nach der Neuaufstellung des Rates nach der Kommunalwahl zu erwarten.
In der jetzigen Übergangsphase bis zum 30. Juni 2026 sollen Gebäude-Eigentümerinnen und Eigentümer in der Beratung verstärkt darauf aufmerksam gemacht werden, dass jetzt neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen „ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird“ (§71 Absatz 9 Gebäudeenergiegesetz).
Da es in Bonn kein Wasserstoffverteilnetz und keine Wasserstoffbeimischung im Gasnetz geben wird und aus Biomasse hergestelltes Biomethan (oder gar daraus synthetisierte Bioöle) nur in sehr geringen Mengen zur Verfügung stehen, können jetzt eingebaute Gas- oder Ölheizungen ab 2029 in der Breite kaum mehr gesetzeskonform betrieben werden. Um die Eigentümerinnen und Eigentümer vor Fehlinvestitionen zu schützen, sollte schon jetzt vom Einbau einer Gas- und Ölheizung abgeraten werden.
Details hierzu finden Sie auch unter:
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